Wie gerechnet wird
Die Regeln ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Abnahmevergütung nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, sofern Sie mit Ihrem Netzbetreiber nichts anderes vereinbart haben. Der Preis wird viertelstündlich am Day-Ahead-Markt für das Marktgebiet Schweiz gebildet.
| Grundvergütung | Spotmarktpreis der Viertelstunde, in der der Strom fliesst. Er kann negativ werden. |
|---|---|
| Minimalvergütungsprämie | Für Anlagen bis 150 kW. Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis unter der Minimalvergütung, wird die Differenz pro eingespeiste Kilowattstunde nachträglich ausbezahlt. Die Minimalvergütung beträgt 6 Rappen für Anlagen bis 30 kW. |
| Herkunftsnachweise | Viele Netzbetreiber zahlen zusätzlich einen tiefen einstelligen Rappenbetrag, im Winter mehr als im Sommer. Bei negativen Marktpreisen entfällt er. |
| Übergangsfrist | Anlagen ohne intelligentes Messsystem können bis Ende 2027 weiter nach dem Referenzmarktpreis abgerechnet werden. Die Netzbetreiber müssen bis dahin Smart Meter installieren. |
Daten
- Gemessene Globalstrahlung und Lufttemperatur der automatischen Messstationen von MeteoSchweiz, stündlich, aus dem angegebenen Jahr.
- Day-Ahead-Preise für das Marktgebiet Schweiz aus demselben Jahr wie das Wetter. Das ist wesentlich: nur so bleibt der Zusammenhang zwischen Sonnenschein und tiefen Preisen erhalten. Die Preise in Euro werden mit dem Referenzkurs des jeweiligen Tages in Franken umgerechnet.
- Referenzmarktpreis für Solarenergie: die amtlichen Quartalswerte, sofern veröffentlicht, sonst nach derselben Definition aus den Preisen berechnet, gewichtet mit der Einspeisung der Schweizer Solarflotte.
- Haushaltstarife und Netzbetreiber pro Gemeinde. Wo noch keine betreiberscharfen Daten geladen sind, wird der schweizerische Median verwendet und dies angezeigt.
Datenstand:
Das Modell
Aus der gemessenen Strahlung auf der Horizontalen wird der Direkt- und Diffusanteil nach Erbs bestimmt, mit dem Modell von Hay und Davies auf Ihre Dachfläche umgerechnet und über eine Zelltemperatur mit einem Temperaturkoeffizienten von minus 0,35 Prozent pro Kelvin sowie 14 Prozent Systemverlusten in Wechselstrom umgesetzt. Der Haushaltsverbrauch folgt einer Standard-Tageskurve mit jahreszeitlicher Neigung; Wärmepumpe, Boiler und Autoladung werden getrennt geführt, damit die Verschiebung in die Mittagsstunden gerechnet werden kann. Batterien werden stündlich geladen und entladen, mit 90 Prozent Umlaufwirkungsgrad und 5 Prozent Mindestladestand.
Grenzen
- Gerechnet wird stündlich. Der Schweizer Day-Ahead-Markt stellt erst am 3. November 2026 auf Viertelstundenprodukte um, historische Preise gibt es also nur stündlich. Eine stündliche Rechnung überschätzt den Eigenverbrauch typischerweise um einige Prozent; mit Batterie ist der Effekt kleiner.
- Die Strahlung stammt von der Messstation, die Ihrer Postleitzahl am nächsten liegt, nicht von Ihrem Dach. Verschattung, Schnee und Verschmutzung sind im Modell nicht berücksichtigt. Wenn Sie die Jahresproduktion Ihrer Anlage angeben, rechnet die Seite mit dieser Zahl und behält nur den stündlichen Verlauf aus dem Modell.
- Ihr Verbrauchsprofil wird aus einer Standardkurve geschätzt. Wer die Viertelstundenwerte beim Netzbetreiber herunterlädt und hochlädt, bekommt ein deutlich genaueres Ergebnis.
- Verbindlich sind die Angaben Ihres Netzbetreibers. Einzelne Betreiber zahlen freiwillig mehr als das Gesetz verlangt oder halten an festen Preisen fest.
- Bei negativen Marktpreisen rechnet die Seite standardmässig so: Sie zahlen den negativen Preis und erhalten die Minimalvergütungsprämie weiter. Das regelt aber jeder Netzbetreiber selbst; manche zahlen bei negativen Preisen einfach nichts. Diese Variante lässt sich im Rechner unter «Optional» wählen.
- Gerechnet wird mit den Preisen vergangener Jahre: das letzte Jahr ausführlich, die Jahre davor einzeln in einer Tabelle, ohne Durchschnitt. Künftige Preise werden anders aussehen; je mehr Solarstrom zugebaut wird, desto tiefer dürften die Mittagspreise fallen.