Wie gerechnet wird

Die Regeln ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Abnahmevergütung nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, sofern Sie mit Ihrem Netzbetreiber nichts anderes vereinbart haben. Der Preis wird viertelstündlich am Day-Ahead-Markt für das Marktgebiet Schweiz gebildet.

GrundvergütungSpotmarktpreis der Viertelstunde, in der der Strom fliesst. Er kann negativ werden.
MinimalvergütungsprämieFür Anlagen bis 150 kW. Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis unter der Minimalvergütung, wird die Differenz pro eingespeiste Kilowattstunde nachträglich ausbezahlt. Die Minimalvergütung beträgt 6 Rappen für Anlagen bis 30 kW.
HerkunftsnachweiseViele Netzbetreiber zahlen zusätzlich einen tiefen einstelligen Rappenbetrag, im Winter mehr als im Sommer. Bei negativen Marktpreisen entfällt er.
ÜbergangsfristAnlagen ohne intelligentes Messsystem können bis Ende 2027 weiter nach dem Referenzmarktpreis abgerechnet werden. Die Netzbetreiber müssen bis dahin Smart Meter installieren.

Daten

Datenstand:

Das Modell

Aus der gemessenen Strahlung auf der Horizontalen wird der Direkt- und Diffusanteil nach Erbs bestimmt, mit dem Modell von Hay und Davies auf Ihre Dachfläche umgerechnet und über eine Zelltemperatur mit einem Temperaturkoeffizienten von minus 0,35 Prozent pro Kelvin sowie 14 Prozent Systemverlusten in Wechselstrom umgesetzt. Der Haushaltsverbrauch folgt einer Standard-Tageskurve mit jahreszeitlicher Neigung; Wärmepumpe, Boiler und Autoladung werden getrennt geführt, damit die Verschiebung in die Mittagsstunden gerechnet werden kann. Batterien werden stündlich geladen und entladen, mit 90 Prozent Umlaufwirkungsgrad und 5 Prozent Mindestladestand.

Grenzen

Quellen